Gemütliche Ferienwohnung am Kappelner Hafen

Apartment Leuchtfeuer No.3

Von allen Wohnungen des Apartmenthauses „Meerestochter“ genießen Sie einen traumhaften Blick auf die Schlei.

Unsere Wohnung „Leuchtfeuer No3“, im 3. Obergeschoss, das Sie bequem mit dem Fahrstuhl erreichen, ist mit für 2 Personen mit gemütlichen Massivholz Möbeln aus Kernbuche eingerichtet. Nehmen Sie in dem petrolfarbenden Ohrenbackensessel Platz und genießen Sie den Blick auf das Wasser.

Das Schlafzimmer haben wir für Ihren erholsamen Schlaf  mit einem hochwertigen Boxspringbett in Komforthöhe ausgestattet. Die Betten sind für Sie bei Anreise bezogen.

Das moderne Bad bietet Ihnen genügend Ablagefläche und verfügt über eine bodengleiche Walk-in-Dusche. Flauschige Handtücher liegen für Sie bereit.

Vom geschützten Balkon, sowie vom Wohnzimmer aus, haben Sie einen faszinierenden Ausblick auf den Kappelner Gastliegerhafen und die Hafenpromenade.

Die mit Markengeräten ausgestattete Küche und der gemütliche Essplatz wurden in dem Wohnraum integriert.

Es steht Ihnen in unserem HWR eine Waschmaschine, ein Trockner, sowie Bügelbrett und Bügeleisen zur Verfügung.

Ihren Parkplatz finden Sie in der Garage.

APARTMENT LEUCHTFEUER NO3

Die Ausstattung im Überblick:

  • Maximale Personenanzahl: 2

  • Anzahl der Zimmer: 2

  • Wohnfläche in qm: 55

  • Allgemeine Angaben: dritte Etage, Fahrstuhl, Schlüsselübergabe vor Ort, Nichtraucher, Restaurant im Hause, Endreinigung und Nebenkosten inklusive

  • Innenbereich: Hand-, Dusch-, Geschirrtücher, Bettwäsche, Safe

  • Küche: Küchenzeile, Backofen, Cerankochfeld, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle, Toaster, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirrtücher

  • Bad: Duschbad, Fön, Kosmetikspiegel, Handtuchwärmer

  • Schlafen: Boxspringbett (Doppelbett 180 x 200), Bettwäsche

  • Unterhaltung: CD-Player, HiFi-Anlage, Internet, Kabel-/SAT-TV, Radio, WLAN

  • Außenbereich: Fahrradabstellplatz, Parkplatz in der Garage, Balkon

VERFÜGBARE BUCHUNGSZEITEN

Reservieren Sie dieses Apartment:

Bitte beachten Sie den Mindestaufenthalt.

Dieser beträgt von März bis Oktober, sowie über die Feiertage 7 Nächte und in der übrigen Zeit 5 Nächte.